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    • TASSO-Newsletter 06.10.2012

      Gerichtsverhandlung in Gera:
      US-Armee darf Tiere nicht verstümmeln

      Am 2. Oktober 2012 verhandelte das Verwaltungsgericht Gera die Klage der US-Armee, die in Thüringen militärische Tierversuche an lebenden Tieren durchführen wollte. Schweinen und Ziegen sollen zur Nachahmung von Kriegsverletzungen Stich- und Schnittwunden beigebracht werden, um die Versorgung von Wunden zu üben, so die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche. Bereits im Oktober 2010 hatte die US-Armee die Durchführung dieser Versuche beantragt. Das für die Genehmigung zuständige Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit lehnte den Antrag jedoch ab. Die US-Armee klagte.

      Im Rahmen der Verhandlung wurden drei Sachverständige hinzugezogen, die zur Klärung der Frage beitragen sollten, ob das Training an lebenden Tieren erforderlich ist, um Soldaten für den Kriegseinsatz zu schulen. Wie ein Gerichtssprecher der Ärztevereinigung mitteilte, sind die Experten der Auffassung, dass die Qualität der Dummies so realitätsgerecht sei, dass man nicht auf Tiere zurückgreifen müsse. Das Gericht machte deutlich, dass es den Gutachtern folgen würde, woraufhin das US-Militär seine Klage zurückzog. Die Untersagensverfügung der Genehmigungsbehörde ist damit rechtskräftig und die geplanten Militärtierversuche dürfen nicht durchgeführt werden.

      Zunächst hatte die US-Armee in Deutschland vor, auf dem Truppenübungsplatz in Grafenwöhr in der Oberpfalz Tieren mit Messern schwere Verletzungen zuzufügen, um diese dann zu Übungszwecken im Rahmen der Sanitätsausbildung zu behandeln. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche und andere Tierrechtsverbände hatten zu Protesten aufgerufen, um die Öffentlichkeit über das grausame Vorhaben, das unter strengster Geheimhaltung hätte stattfinden sollen, zu informieren. Die zuständige Behörde, die Regierung der Oberpfalz, verwehrte im Juli 2010 die Genehmigung, da die Experimente gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.


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      Viele Grüße von
      Brit

      „Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.“

      Antoine de Saint-Exupéry
    • Reisen mit Heimtieren in der EU: Tierschützer fallen durch juristisches Raster

      05.11.2012 - Wenn sich nicht schnell und massiv etwas an dem derzeitigen Änderungsentwurf zur "Verordnung des Europäischen Parlamentes über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken" ändert, dann haben ethisch motivierte Tierschützer, die Auslandshunde nach Deutschland bringen, kaum mehr eine Chance, Hunden im Ausland zu helfen. "Der derzeitige Entwurf gilt nur für den einzelnen Tierhalter im Reiseverkehr und würde somit Tierschützer eindeutig in die Schiene des Hundehandels drängen. Das bedeutet das Aus für den Auslandstierschutz", so Petra Zipp, Vorsitzende des Bundes gegen Missbrauch der Tiere (bmt).

      Im Auftrag von TASSO und dem bmt hat der im Tierschutzrecht versierte Rechtsanwalt Dr. Konstantin Leondarakis der EU im Rahmen einer Stellungnahme Vorschläge unterbreitet wie die Verordnung auf Tierschutztransporte angewendet werden könnte.

      Eine der Hauptforderungen der Tierschützer ist eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen für Tierschutzorganisationen, die Tiere im Ausland vor unnötigen Schmerzen, Leiden, Schäden oder sogar dem Tod bewahren, und die dabei keine gewerbliche Absicht verfolgen.

      Darüber hinaus wird gefordert, dass Tierärzte, die den Heimtierausweis ausstellen, Tiere unverzüglich in einem nationalen Heimtierregister, welches Mitglied des europaweiten Netzwerkes Europetnet ist, registrieren. "Diese Maßnahme würde nicht nur zum Bürokratieabbau beitragen sondern auch den illegalen Welpenhandel erschweren", so Philip McCreight, Leiter von TASSO e.V.

      Mehr Informationen zum Thema hier:

      ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken

      KURZGUTACHTEN über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken
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